- OECD-Konsensus
- Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der OECD, bestimmte Mindeststandards bei ⇡ öffentlich unterstützten Exportkrediten (mit Laufzeiten über zwei Jahren) einzuhalten. Dazu zählen auch die ⇡ Exportkreditgarantien des Bundes. Zweck dieses Übereinkommens ist die Eindämmung eines internationalen ⇡ Subventionswettlaufs, bei dem einzelne Staaten ihrer jeweiligen Exportwirtschaft Wettbewerbsvorteile durch die Gewährung von Exportkrediten verschaffen, die aus öffentlichen Mitteln subventioniert werden. Im Einzelnen regelt der O.-K., dass ein öffentlich unterstützter Exportkredit maximal 85 Prozent des Ausfuhrwertes betragen darf, bestimmte Laufzeiten nicht überschritten werden und die Zinssätze eine Mindesthöhe nicht unterschreiten dürfen.- Weitere Informationen unter www.oecd.org.
Lexikon der Economics. 2013.